Niemand darf ausgegrenzt werden! – Diskriminierung von LSBTIQ* vorbeugen und begegnen
Inhalt
Ziele und Inhalt
In jeder Klasse gibt es Lernende, die lesbisch, schwul, bi, trans*, inter* und/oder queer (LSBTIQ*) sind. Die Fortbildung vermittelt Ansätze, Sachkenntnisse und Good-Practice-Beispiele für die Prävention von und den Umgang mit Diskriminierung von LSBTIQ* in der Schule. Sie erarbeiten und diskutieren auf der Basis unterschiedlicher Methoden und bereits bestehender Materialien Handlungsmöglichkeiten für den eigenen Unterricht, um Diskriminierung vorbeugen und angemessen begegnen zu können.
Außerdem erarbeiten Sie, wie Sie an Ihrer Schule Antidiskriminierungsarbeit implementieren können und wie Ihre Schule Projektschule im Antidiskriminierungsnetzwerk „Schule der Vielfalt“ werden kann.
Bei der Fortbildung handelt es sich um Modul 2 (Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt) der Fortbildungsangebote zu geschlechtersensibler Bildung, deren rechtliche Grundlage Anlage 4 IX. Geschlechtersensible Bildung des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal ist. Das Fortbildungsprogramm zu geschlechtersensibler Bildung umfasst insgesamt sechs Module, an denen einzeln und unabhängig voneinander teilgenommen werden kann:
Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.
Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität
2.4.1 Das Lehren und Lernen wird schülerorientiert und heterogenitätssensibel gestaltet.
3.2.1 Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
3.2.2 In allen Bereichen wird Diversität geachtet und berücksichtigt.
4.2.1 Lehrkräfte bewältigen berufliche Anforderungen professionell.
Allgemeine Hinweise
In jeder Klasse gibt es Lernende, die lesbisch, schwul, bi, trans*, inter* und/oder queer (LSBTIQ*) sind. Die Fortbildung vermittelt Ansätze, Sachkenntnisse und Good-Practice-Beispiele für die Prävention von und den Umgang mit Diskriminierung von LSBTIQ* in der Schule. Sie erarbeiten und diskutieren auf der Basis unterschiedlicher Methoden und bereits bestehender Materialien Handlungsmöglichkeiten für den eigenen Unterricht, um Diskriminierung vorbeugen und angemessen begegnen zu können.
Außerdem erarbeiten Sie, wie Sie an Ihrer Schule Antidiskriminierungsarbeit implementieren können und wie Ihre Schule Projektschule im Antidiskriminierungsnetzwerk „Schule der Vielfalt“ werden kann.
Bei der Fortbildung handelt es sich um Modul 2 (Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt) der Fortbildungsangebote zu geschlechtersensibler Bildung, deren rechtliche Grundlage Anlage 4 IX. Geschlechtersensible Bildung des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal ist. Das Fortbildungsprogramm zu geschlechtersensibler Bildung umfasst insgesamt sechs Module, an denen einzeln und unabhängig voneinander teilgenommen werden kann:
- Modul 1: Grundlagen geschlechtersensibler Bildung
- Modul 2: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Modul 3: Geschlechtersensibler Fachunterricht
- Modul 4: Geschlechtersensibles Classroom Management
- Modul 5: Geschlechtersensible Berufliche Orientierung und Lebensorientierung
- Modul 6: Geschlechtersensible Medienbildung
Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.
Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität
2.4.1 Das Lehren und Lernen wird schülerorientiert und heterogenitätssensibel gestaltet.
3.2.1 Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
3.2.2 In allen Bereichen wird Diversität geachtet und berücksichtigt.
4.2.1 Lehrkräfte bewältigen berufliche Anforderungen professionell.
Organisatorischer Rahmen
Spezielle Hinweise- Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
- Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
- Ggf. entstehende Kosten müssen über das Fortbildungsbudget der Schulen erstattet werden.
- Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).
Allgemeine Hinweise
- Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
- Anfallende Reisekosten der Teilnehmenden werden über das Fortbildungsbudget der Schulen bestritten.
- Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“), bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
- Entnehmen Sie weiterführende Informationen z. B. zu Kinderbetreuungskosten unseren FAQs: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische
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