Aufgaben und Funktionen der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
Inhalt
Ziele
In dieser Fortbildungsveranstaltung wird auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben die Rolle der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen in der Schule aufgezeigt und anhand konkreter Beispiele diskutiert und reflektiert. Neu bestellte Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen erhalten die erforderlichen Kenntnisse für ihre Arbeit in den Schulen.
Inhalt
In dieser Veranstaltung werden die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der AfG genau erläutert, hierzu gehören die Normenhierarchie der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Handlungsfelder in Schule.
1.4.1 Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus.
3.1.1 Der Umgang und die Auseinandersetzung mit Werten und Normen regen zur Wertereflexion und zur Auseinandersetzung mit demokratischen, ethischen und sozialen Aspekten an.
3.2.1 Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
3.2.2 In allen Bereichen wird Diversität geachtet und berücksichtigt.
4.3.1 An Schulen wird teamorientiert gearbeitet.
Bezüge zum Gleichstellungsplan 2024-2028
Schwerpunktziel 2: Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege wird weiterhin gefördert. Die schulformübergreifenden und –gebundenen Teilzeitvereinbarungen werden in Schule und ZfsL umgesetzt.
Schwerpunktziel 4: Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an den Schulen und an den ZfsL werden für ihre Aufgaben qualifiziert und bei ihrer Arbeit unterstützt.
Allgemeine Hinweise
In dieser Fortbildungsveranstaltung wird auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben die Rolle der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen in der Schule aufgezeigt und anhand konkreter Beispiele diskutiert und reflektiert. Neu bestellte Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen erhalten die erforderlichen Kenntnisse für ihre Arbeit in den Schulen.
Inhalt
In dieser Veranstaltung werden die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der AfG genau erläutert, hierzu gehören die Normenhierarchie der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Handlungsfelder in Schule.
Bezüge
Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität1.4.1 Die Schule schöpft ihre Möglichkeiten zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen aus.
3.1.1 Der Umgang und die Auseinandersetzung mit Werten und Normen regen zur Wertereflexion und zur Auseinandersetzung mit demokratischen, ethischen und sozialen Aspekten an.
3.2.1 Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
3.2.2 In allen Bereichen wird Diversität geachtet und berücksichtigt.
4.3.1 An Schulen wird teamorientiert gearbeitet.
Bezüge zum Gleichstellungsplan 2024-2028
Schwerpunktziel 2: Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege wird weiterhin gefördert. Die schulformübergreifenden und –gebundenen Teilzeitvereinbarungen werden in Schule und ZfsL umgesetzt.
Schwerpunktziel 4: Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an den Schulen und an den ZfsL werden für ihre Aufgaben qualifiziert und bei ihrer Arbeit unterstützt.
Organisatorischer Rahmen
Spezielle Hinweise- Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
- Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
- Ggf. entstehende Kosten müssen über das Fortbildungsbudget der Schulen erstattet werden.
- Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).
Allgemeine Hinweise
- Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
- Anfallende Reisekosten der Teilnehmenden werden über das Fortbildungsbudget der Schulen bestritten.
- Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“), bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
- Entnehmen Sie weiterführende Informationen z. B. zu Kinderbetreuungskosten unseren FAQs: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische
- Fächer
-
Nicht fachlich
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an neu bestellte und zukünftige Ansprechpartnerinnen und deren Stellvertreterinnen, die sich über die Aufgaben und Funktion der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen informieren und auf ihre Rolle vorbereiten wollen.
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung