„Grundlagen Künstlicher Intelligenz in Unterricht und Schule für Lehrkräfte“ der Digitalen Fortbildungsoffensive II
Inhalt
Im Zuge der fortschreitenden digitalen Transformation von Bildungsprozessen gewinnt die Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Kontexten zunehmend an Bedeutung. Um Lehrkräften aller Schulformen eine fundierte, differenzierte und zugleich praxisnahe Einführung in die Grundlagen von KI zu ermöglichen, wird im Rahmen der Digitalen Fortbildungsoffensive II die Fortbildungsmaßnahme „Grundlagen Künstlicher Intelligenz in Unterricht und Schule“ bereitgestellt.
Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, unabhängig von ihrem konkreten Einsatzfeld oder ihrer Vorerfahrung im Bereich des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt. Sie bietet sowohl grundlegendes Orientierungswissen als auch Impulse für die schulpraktische Umsetzung.
Inhalt: thematische Verortung, Klärung organisatorischer Rahmenbedingungen
Inhalt: Rechtliche Grundlagen, risikobasierter Ansatz des EU AI Acts, Einbezug KI-erstellter Inhalte in die eigene Arbeit, Urheberrecht und Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes
Inhalt: Technische Grundlagen, maschinelles Lernen
Inhalt: Didaktische Szenarien, Tools, unterrichtspraktische Einbindung
Inhalt: Ethische Leitlinien zur KI, ethische Verantwortung und Wertevermittlung bei der Nutzung von Daten
Inhalt: Reflexion, Möglichkeiten zur weiteren Vertiefung, Vorstellung von Ansätzen systemischer Implementierung mittels Medienkompetenzrahmen und weiterer Modelle
Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, unabhängig von ihrem konkreten Einsatzfeld oder ihrer Vorerfahrung im Bereich des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt. Sie bietet sowohl grundlegendes Orientierungswissen als auch Impulse für die schulpraktische Umsetzung.
- Die Fortbildungsmaßnahme ist als von Austauschformaten gerahmter modularisierter Selbstlernkurs konzipiert, der insgesamt 11 Stunden umfasst und über eine digitale Lernplattform bereitgestellt wird.
- Die Maßnahme gliedert sich in vier thematisch strukturierte Module, eine Einführungs- und eine Abschlussveranstaltung:
1. Einführung in die KI-Fortbildung
Dauer: 1 Stunde im synchronen Online-Format;Inhalt: thematische Verortung, Klärung organisatorischer Rahmenbedingungen
2. KI und Recht
Dauer: 2 Stunden;Inhalt: Rechtliche Grundlagen, risikobasierter Ansatz des EU AI Acts, Einbezug KI-erstellter Inhalte in die eigene Arbeit, Urheberrecht und Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes
3. Funktionsweise von KI-Systemen
Dauer: 2,5 Stunden;Inhalt: Technische Grundlagen, maschinelles Lernen
4. Anwendungsbeispiele von KI-Systemen im Unterricht
Dauer: 2,5 Stunden;Inhalt: Didaktische Szenarien, Tools, unterrichtspraktische Einbindung
5. KI und Ethik
Dauer: 2 Stunden;Inhalt: Ethische Leitlinien zur KI, ethische Verantwortung und Wertevermittlung bei der Nutzung von Daten
6. Abschluss
Dauer: 1 Stunde im synchronen Online-Format;Inhalt: Reflexion, Möglichkeiten zur weiteren Vertiefung, Vorstellung von Ansätzen systemischer Implementierung mittels Medienkompetenzrahmen und weiterer Modelle
- Die Module 2 bis 5 werden im asynchronen Format durchgeführt. Sie können unabhängig voneinander von den Teilnehmenden frei angewählt werden.
- Für die Anmeldung und Durchführung wird die in der staatlichen Lehrkräftefortbildung übliche Anwendungssoftware genutzt (SOFORT.NRW, LOGINEO NRW LMS, Videokonferenz-Software der Dezernate 46 der Bezirksregierungen).
- Es kommen die Bestimmungen der „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“ zur Anwendung.
- Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
- Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.
- Fächer
-
Überfachlich
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, unabhängig von ihrem konkreten Einsatzfeld oder ihrer Vorerfahrung im Bereich des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt.
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Termine
Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.