Biologie Sek. I und II: Aufforstungsprojekte als Lernanlass im Biologieunterricht der Sek I und Sek II
Inhalt
Aufforstungsprojekte als Lernanlass im Biologieunterricht der Sek I und Sek II
Die Fortbildung soll Möglichkeiten aufzeigen, Aufforstungsprojekte und den Wald als Lernort Wald in den Biologieunterricht der Sekundarstufe I und II einzubinden. Dabei sollen zentrale Inhalte der Ökologie, Biodiversität und Nachhaltigkeitsbildung möglichst praxisnah miteinander verknüpft werden.
Für die Sekundarstufe I sollen handlungsorientierte Zugänge zum Ökosystem Wald im Mittelpunkt stehen, beispielsweise die Untersuchung von Laubstreu oder die Unterrichtsvorhaben „von der Blüte zur Frucht“ und „Verbreitung von Früchten und Samen“.
Aufbauend darauf sollen in der Sekundarstufe II exemplarische und forschende Lernformen aufgegriffen werden, etwa durch Entwicklung und Auswertung biologischer Fragestellungen im Kontext von Aufforstung und Klimaresilienz.
Die Fortbildung soll den Teilnehmenden Anregungen für konkrete Unterrichtsvorhaben geben, den Austausch über geeignete Materialien und außerschulische Lernorte fördern und Möglichkeiten aufzeigen, aktuelle Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen mit den curricularen Vorgaben des Biologieunterrichts in NRW zu verbinden.
Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität NRW:
Bezug zum Kernlehrplan Biologie:
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen.
Das Fortbildungsangebot berücksichtigt die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention).
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten: olaf.mundhenke@brdt.nrw.de
Die Fortbildung soll Möglichkeiten aufzeigen, Aufforstungsprojekte und den Wald als Lernort Wald in den Biologieunterricht der Sekundarstufe I und II einzubinden. Dabei sollen zentrale Inhalte der Ökologie, Biodiversität und Nachhaltigkeitsbildung möglichst praxisnah miteinander verknüpft werden.
Für die Sekundarstufe I sollen handlungsorientierte Zugänge zum Ökosystem Wald im Mittelpunkt stehen, beispielsweise die Untersuchung von Laubstreu oder die Unterrichtsvorhaben „von der Blüte zur Frucht“ und „Verbreitung von Früchten und Samen“.
Aufbauend darauf sollen in der Sekundarstufe II exemplarische und forschende Lernformen aufgegriffen werden, etwa durch Entwicklung und Auswertung biologischer Fragestellungen im Kontext von Aufforstung und Klimaresilienz.
Die Fortbildung soll den Teilnehmenden Anregungen für konkrete Unterrichtsvorhaben geben, den Austausch über geeignete Materialien und außerschulische Lernorte fördern und Möglichkeiten aufzeigen, aktuelle Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen mit den curricularen Vorgaben des Biologieunterrichts in NRW zu verbinden.
Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität NRW:
- Dimension 2.2: Kompetenzorientierung
- Dimension 2.5: Kognitive Aktivierung
Bezug zum Kernlehrplan Biologie:
- Inhaltsfeld: Ökologie, Kontext Feldstudien, Ökosystem Wald
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen.
Das Fortbildungsangebot berücksichtigt die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention).
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten: olaf.mundhenke@brdt.nrw.de
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