Diagnose, Förderung und Bewertung von Urteilsfähigkeit im sozialwissenschaftlichen Unterricht
Inhalt
Ziele und Inhalte
Die Diagnose, Förderung und Bewertung von Urteilsfähigkeit nimmt im sozialwissenschaftlichen Unterricht einen zentralen Stellenwert ein. So müssen Lehrer*innen beispielsweise auf die Urteilsbildung ihrer Lernenden im Rahmen von Unterrichtsgesprächen situativ förderlich reagieren und zudem die Urteilsfähigkeit ihrer Adressaten auch in die Bildung der sogenannten "sonstigen Mitarbeit" einbeziehen. Ausgehend von konkreten Unterrichtssituationen sollen in diesem Baustein daher Möglichkeiten der Diagnose und Förderung sozialwissenschaftlicher Urteilskompetenz(en) in den Blick genommen werden. Das Ausprobierenund die Diskussion von Praxisbeispielen und Methoden stehen dabei im Zentrum. Dabei wird auch Gelegenheit zum kollegialen Austausch gegeben.
Die Fortbildung deckt die Dimensionen 2.1 (Ergebnis- und Standardorientierung), 2.2 (Kompetenzorientierung), 2.4 (Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität) sowie 2.6 (Lern- und Bildungsangebot) des Referenzrahmens Schulqualität NRW ab.
Folgende Bezüge zum Medienkompetenzrahmens NRW werden in der Veranstaltung gezogen:
Informationsauswertung und -kritik (2.2, 2.3), Kommunikations- und Kooperationsprozesse sowie Medien analysieren und reflektieren (5.1).
Abschließend berücksichtigt das Fortbildungsangebot die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonvention).
Rahmenbedingungen
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sowie Kinderbetreuungskosten sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen. Bei halbtägigen Veranstaltungen werden die Schulleitungen gebeten, in der Stundenplanung eine angemessene Mittagspause für die Teilnehmenden zu berücksichtigen.Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt. Bezüglich der Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltung bitten wir um Rücksprache.
Bei einer Überschreitung der maximalen Teilnehmendenzahl kann eine Auswahl der Teilnehmenden notwendig werden. In der Regel halten wir nach § 72 Abs. 4 Nr. 16 dazu Rücksprache mit den beteiligten Personalräten.
Bei Interesse an diesem Fortbildungsangebot als schulinterne Veranstaltung nehmen Sie bitte mit dem RTF Süd-Ost Kontakt auf.
Ansprechpartner:
Fachberater Heiner BeckmannTel: 05231-714663
Mail: heiner.beckmann@brdt.nrw.de
- Fächer
-
Sozialwissenschaften
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrkräfte an weiterführenden Schulen mit dem Fach (Wirtschaft-) Politik und Gesellschaftslehre
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Termine