Modul 1 - Geschlechtersensibel handeln in Unterricht und Schule
Inhalt
Geschlechtersensible Bildung ist ein verbindlicher Auftrag von Schulen in Nordrhein-Westfalen – und zugleich eine Chance! Denn geschlechtersensible Bildung ist eine Voraussetzung für Schulqualität, Chancengerechtigkeit und ein respektvolles Miteinander im schulischen Alltag.
In dieser praxisnahen Fortbildung setzen wir uns gemeinsam mit zentralen Begrifflichkeiten, rechtlichen Grundlagen, Zielen sowie Strategien und didaktischen Ansätzen einer geschlechtersensiblen Bildung auseinander und übertragen diese konkret auf Ihre Schulpraxis. Neben der Reflexion von Unterrichtsmaterialien und Maßnahmen für eine geschlechtersensible Schulentwicklung erarbeiten wir zudem Handlungsmöglichkeiten zur Prävention von bzw. Intervention bei geschlechterbezogener Diskriminierung und Gewalt.
Zur systematischen Verankerung von Fortbildungsinhalten im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
Bei der Fortbildung handelt es sich um Modul 1 (Grundlagen geschlechtersensibler Bildung) der Fortbildungsangebote zu geschlechtersensibler Bildung, deren rechtliche Grundlage Anlage 4 IX. Geschlechtersensible Bildung des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal ist. Das Fortbildungsprogramm zu geschlechtersensibler Bildung umfasst insgesamt sechs Module, an denen einzeln und unabhängig voneinander teilgenommen werden kann:
Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität NRW
2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
2.4.1 Das Lehren und Lernen wird schülerorientiert und heterogenitätssensibel gestaltet.
3.2 Kultur des Umgangs miteinander
3.2.1 Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
3.2.2 In allen Bereichen wird Diversität geachtet und berücksichtigt.
4.2 Umgang mit beruflichen Anforderungen
4.2.1 Lehrkräfte bewältigen berufliche Anforderungen professionell.
Des Weiteren berücksichtigt das Fortbildungsangebot die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von
genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonvention).
An den ganztägigen Fortbildungstagen ist eine einstündige Pause vorgesehen.
Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass an dem Fortbildungstag für die eigene Verpflegung aufzukommen ist.
Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Dienstgerät) mitzubringen.
Veranstaltungen, die als Onlineformat angeboten werden, werden über das Programm Zoom unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch ein temporärer Zugriff auf das Lernmanagementsystem (Logineo LMS) eines Kompetenzteams eingerichtet. Die Zugänge werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesandt.
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt.
Bei einer Überschreitung der maximalen Teilnehmendenzahl kann eine Auswahl der Teilnehmenden notwendig werden. In der Regel halten wir nach § 72 Abs. 4 Nr. 16 dazu Rücksprache mit den beteiligten Personalräten.
Bei weiteren Fragen, etwa zur Barrierefreiheit der Veranstaltung, melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Fachberatung der Bezirksregierung Detmold.
In dieser praxisnahen Fortbildung setzen wir uns gemeinsam mit zentralen Begrifflichkeiten, rechtlichen Grundlagen, Zielen sowie Strategien und didaktischen Ansätzen einer geschlechtersensiblen Bildung auseinander und übertragen diese konkret auf Ihre Schulpraxis. Neben der Reflexion von Unterrichtsmaterialien und Maßnahmen für eine geschlechtersensible Schulentwicklung erarbeiten wir zudem Handlungsmöglichkeiten zur Prävention von bzw. Intervention bei geschlechterbezogener Diskriminierung und Gewalt.
Zur systematischen Verankerung von Fortbildungsinhalten im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
Bei der Fortbildung handelt es sich um Modul 1 (Grundlagen geschlechtersensibler Bildung) der Fortbildungsangebote zu geschlechtersensibler Bildung, deren rechtliche Grundlage Anlage 4 IX. Geschlechtersensible Bildung des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal ist. Das Fortbildungsprogramm zu geschlechtersensibler Bildung umfasst insgesamt sechs Module, an denen einzeln und unabhängig voneinander teilgenommen werden kann:
- Modul 1: Grundlagen geschlechtersensibler Bildung
- Modul 2: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Modul 3: Geschlechtersensibler Fachunterricht
- Modul 4: Geschlechtersensibles Classroom Management
- Modul 5: Geschlechtersensible Berufliche Orientierung und Lebensorientierung
- Modul 6: Geschlechtersensible Medienbildung
Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität NRW
2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
2.4.1 Das Lehren und Lernen wird schülerorientiert und heterogenitätssensibel gestaltet.
3.2 Kultur des Umgangs miteinander
3.2.1 Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
3.2.2 In allen Bereichen wird Diversität geachtet und berücksichtigt.
4.2 Umgang mit beruflichen Anforderungen
4.2.1 Lehrkräfte bewältigen berufliche Anforderungen professionell.
Des Weiteren berücksichtigt das Fortbildungsangebot die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt in ihrer Mehrdimensionalität von
genderspezifischen, kulturellen und sprachlichen Aspekten bis hin zu Diversitätsmerkmalen wie u.a. behinderungsspezifischen Bedürfnissen (Umsetzung des Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonvention).
Rahmenbedingungen
Es handelt sich um eine schulexterne Fortbildung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eventuell anfallende Reisekosten sowie Kinderbetreuungskosten sind über den Fortbildungsetat der entsendenden Schule abzurechnen. Bei halbtägigen Veranstaltungen werden die Schulleitungen gebeten, in der Stundenplanung eine angemessene Mittagspause für die Teilnehmenden zu berücksichtigen.An den ganztägigen Fortbildungstagen ist eine einstündige Pause vorgesehen.
Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass an dem Fortbildungstag für die eigene Verpflegung aufzukommen ist.
Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Dienstgerät) mitzubringen.
Veranstaltungen, die als Onlineformat angeboten werden, werden über das Programm Zoom unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch ein temporärer Zugriff auf das Lernmanagementsystem (Logineo LMS) eines Kompetenzteams eingerichtet. Die Zugänge werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung per Mail zugesandt.
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt.
Bei einer Überschreitung der maximalen Teilnehmendenzahl kann eine Auswahl der Teilnehmenden notwendig werden. In der Regel halten wir nach § 72 Abs. 4 Nr. 16 dazu Rücksprache mit den beteiligten Personalräten.
Bei weiteren Fragen, etwa zur Barrierefreiheit der Veranstaltung, melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Fachberatung der Bezirksregierung Detmold.
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