Qualifikationskurs DaZ und Durchgängige Sprachbildung
Inhalt
Ziele:
Das Weiterqualifizierungsangebot gliedert sich inhaltlich in folgende Bereiche:
- Kulturelle Vielfalt fördern: Willkommenskultur (Migrationssensibilität, Sprache im
Kontext), alle Kinder in der Schule auf- und annehmen - Umgang mit traumatisierten Schülerinnen und Schülern
- Grundlagen des Zweitspracherwerbs, Vermittlung von Deutsch als Zielsprache:
- die ersten Wörter und Sätze lernen
- Schriftspracherwerb und Grammatikalisierung - Unterrichtsorganisation (Gestaltung der Lernumgebung, Planung von Unterrichtseinheiten, Organisationsformen, schulinterne Unterstützungssysteme)
- Förderung der Teilfertigkeiten: Sprechen, Hören, Schreiben
- Spracherwerb beobachten, begleiten und unterstützen
- Leistungen bewerten, Lernstandsdiagnostik (GER, Sprachprofilanalyse, Sprachtests, Lernstandsdiagnosen im Fachunterricht)
- Lese- und Schreibförderung im Fachunterricht
- Durchgängige Sprachbildung in allen Fächern (Planung von Unterrichtsarrangements für versch. Fächer à Sprachsensibler Unterricht, Möglichkeiten der Sprachförderung im allgemeinen Fachunterricht)
- Literatur und Medien zur Sprachbildung und -förderung
- Querschnitt Sprachbildung und digitale Bildung
- Angeleitete Hospitationen mit Erfahrungsaustausch
Hinweise zur Beachtung
Teilnahmevoraussetzung ist eine unbefristete Stelle mit dem Lehramt für die Grund,- Förder- bzw. Klinikschule. Für die Dauer der Durchführung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine wöchentliche Unterrichtsentlastung von 3 Stunden, die am Fortbildungstag wirksam sein muss. Die Entlastung ist für die Schulen nicht bedarfserhöhend, die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970.
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst 80 Stunden, die sich über 10 Termine erstrecken. Die genauen Termine werden mit der Einladung bekannt gegeben.
Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) sowie eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Dies beinhaltet die Umsetzung von Inhalten und Aufgaben aus der Fortbildung in die Praxis. Am Ende des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
- Die Reisekosten werden vom Dezernat 46 der Bezirksregierung Detmold auf Antrag erstattet, sofern der Tagungsort nicht Dienst- oder Wohnort ist: Antrag Reisekosten
- Hinweise zur Beantragung von Kinderbetreuungskosten werden gestellt: Kinderbetreuungskosten
- Die Einladungen werden zeitnah durch die Bezirksregierung per E-Mail versendet.
- Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Bei Fragen zur Barrierefreiheit melden Sie sich bitte persönlich bei der zuständigen Fachleiterin (Frau Bremer).
- Fächer
-
Deutsch
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrkräfte, die in Sprachfördergruppen oder internationalen Klassen eingesetzt sind
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