Schulentwicklungsberatung (SEB) - Schulen in ihrer systemischen Schulentwicklungsarbeit stärken
Inhalt
Grundverständnis
Ziel des Angebotes ist die Unterstützung systemischer Entwicklungsprozesse in eigenverantwortlichen Schulen in den bildungspolitischen Schwerpunkten des Landes NRW. Schulentwicklungsberatung arbeitet hierbei auf der Grundlage eines systemischen, prozessorientierten Beratungsverständnisses und bietet Schulen ganzheitliche Unterstützung in Handlungsfeldern der systemischen Schulentwicklung, in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen an.Im Zentrum stehen folglich das Anliegen und der spezifische Bedarf der einzelnen Schule. Entsprechend vielfältig sind mögliche Themen.
Beispiele für mögliche Bereiche, in denen Sie Beratungsunterstützung erhalten können:
- Implementation, Qualifizierung und Professionalisierung schulischer Entwicklungsgruppen, z.B. Steuergruppe, Projektgruppe
- Ausbau der systematischen und systemischen Unterrichtsentwicklung, z.B. durch Stärkung der Fachgruppen- und Jahrgangsstufenarbeit, Aufbau von Teamstrukturen (auch: professioneller Lerngemeinschaften)
- Beratung bei der Weiterentwicklung der Schulorganisation durch die Verankerung von Beteiligungs- und Teamstrukturen
- Systematische Qualitätssicherung und -entwicklung im Zusammenhang mit der Qualitätsanalyse
- Weiterentwicklung des Schulprogramms als Instrument zur Steuerung schulischer Entwicklungsprozesse
- Entwicklung eines Leitbilds für die schulprogrammatische Arbeit
- Verfahren und Instrumente des Projektmanagements für komplexe und innovative Entwicklungsvorhaben
- Beratung in schulischen Veränderungsprozessen, z.B. unter besonderer Berücksichtigung von spezifischen Aspekten wie
Schulen in herausfordernden Lagen
Umgang mit Heterogenität
Digitale Transformation
Der Erlass zur Schulentwicklungsberatung erläutert den Auftrag: „Schulentwicklungsberatung macht die Schule als System zum Gegenstand und ist ein ganzheitliches Unterstützungsangebot, insbesondere bei weitreichenden Veränderungsprozessen. Sie nutzt Verfahren systemischer Organisationsberatung und Organisationsentwicklung und stärkt eigenverantwortliche Schulen durch den Aufbau innerer Strukturen und eine Verzahnung von Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung.“ (Fort- und Weiterbildung; Strukturen der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§57-60 SchulG) - Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6.April 2014)
Bezug zum RRSQ:
Der Auftrag für eine Schulentwicklungsberatung kann aus der systemischen Betrachtung von Aspekten aus den Inhaltsfeldern 1-5 des RRSQ erwachsen.
Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an das Regionalteam Fortbildung
Telefon: 0211 475-4646
E-Mail: rtf@brd.nrw.de
oder direkt an die zuständige Fachberatung Mandy Weidner
mandy.weidner@brd.nrw.de
0211 475-4625
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- Schulleitungsteam, schulische Entwicklungsgruppen, Kollegium, Teilkollegium, einzelne Fachkonferenzen,...
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