Qualifizierung von Lehrkräften für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelferinnen und Sporthelfern
Inhalt
Anmelderegularien:
https://bzduesseldorf.schulsport-nrw.de/lehrerfortbildung/zur-anmeldung/
Ziel: Lehrkräfte werden qualifiziert, an ihrer Schule Schülerinnen und Schüler zu Sporthelferinnen und Sporthelfer (SH) auszubilden. Die Qualifizierungsmaßnahme ist obligatorisch, um eine SH-Ausbildung durchzuführen.
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Bei mehr Anmeldungen als Freiplätzen wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
https://bzduesseldorf.schulsport-nrw.de/lehrerfortbildung/zur-anmeldung/
Ziel: Lehrkräfte werden qualifiziert, an ihrer Schule Schülerinnen und Schüler zu Sporthelferinnen und Sporthelfer (SH) auszubilden. Die Qualifizierungsmaßnahme ist obligatorisch, um eine SH-Ausbildung durchzuführen.
- Konzeption der SH-Ausbildung
- Einsatzmöglichkeiten von SH in Schule und Verein / Anforderungsprofil und Kompetenzerwartungen für SH
- Inhaltsbereiche der SH-Ausbildung
- Organisatorische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
- Unterstützung und Begleitung des Einsatzes der ausgebildeten SH an der eigenen Schule
- Zusammenarbeit mit dem gemeinnützigen Sport und Arbeitsprinzipien der außerschulischen Jugendbildung im Sport / Einordnung der SH-Ausbildung in das Qualifizierungssystem des DOSB
- Verknüpfungs- und Kooperationsmöglichkeiten mit örtlichen Sportvereinen
- Formale Rahmenbedingungen (Regionalkoordination, Meldewesen, Schülerbescheinigungen etc.)
- Evaluation und Qualitätsentwicklung der SH-Ausbildungen
Anmeldungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 (3) SGB IX werden, gemäß § 164 (4) SGB IX und Punkt 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen, bevorzugt berücksichtigt. Um Rücksprache bezüglich der Barrierefreiheit wird gebeten.
Bei mehr Anmeldungen als Freiplätzen wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
- Fächer
-
Sport
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Sportkleidung, digitale Speichermedien mitbringen, aktive Teilnahme vorausgesetzt. Keine Lehrkräfte des BK zugelassen.
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung
Termine
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