Eine Bestellung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten an einer Schule oder eine Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r ist nur mit einer gültigen Fachkunde möglich. Auch ein Umgang mit den neuen Schülerübungspräparaten, die keine Bauartzulassung mehr besitzen und für die eine Umgangsgenehmigung beim Amt für Arbeitsschutz beantragt werden muss, ist nur als Strahlenschutzbeauftragte/r möglich.
Im Rahmen dieser Fortbildung werden auch die physikalischen Grundlagen sowie grundlegenden, technischen Zusammenhänge zur Gerätekunde vermittelt. Als Hauptmodul werden die gesetzlichen Strahlenschutzbestimmungen für Schulen aus dem StrlSchG, der StrlSchV und der RiSU-NRW vermittelt. Darüber hinaus werden anhand von einfachen Umweltuntersuchungen und eigenen experimentellen Übungen (Praktikum zum Strahlenschutz) die Grundsätze und Bestimmungen zum Strahlenschutz an Schulen praktisch angewendet/ umgesetzt.
Die Teilnehmenden sollten Arbeitsmaterial und Tasc...
- Fächer
-
Überfachlich
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen, die die Fachkunde gem. §82 StrlSchV benötigen.
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Sachbearbeitung
Termine
Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.