Erwerb und Auffrischung der Rettungsfähigkeit im Sinne des Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport"
Inhalt
Nachfolgende Anforderungen sind innerhalb der Fortbildung praktisch durchzuführen
- Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 min. Schwimmen. In dieser Zeit sind mind. 200 m zurückzulegen (150 m Bauch- oder Rückenlage und 50 m in der anderen Körperlage)
- Paketsprung vom Startblock oder 1-m-Brett
- Kenntnis von Baderegeln und gleichzeitig (Erlass Sicherheitsförderung im Schulsport)
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden aus ___ m heraufholen und zum Beckenrand bringen
- ca. 10 m weit tauchen
- Umklammerung durch in Gefahr geratene Person entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr. 1)
Hinweis:
- Erworbene DLRG-Zertifikate können mit dieser Fortbildung nicht verlängert werden. Eine Verlängerungen von DLRG Zertifikaten erfolgt ausschließlich über die ausstellende Organisation.
- Die Erteilung einer RF-Bescheinigung kann nur nach Erfüllung aller Vorgaben (s.o.) am Fortbildungstag erteilt werden.
- TN können bei Verhinderung in Absprache und nach Voranmeldung einen qualifizierten Ersatz der eigenen Schule senden.
- Eine Teilnahme ohne schriftliche Zusage (Einladung) der Bezirksregierung Arnsberg ist nicht möglich.
- Fächer
-
Sport
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsbefähigung, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW stehen
Fachberatung Fortbildung
Sachbearbeitung